Im Haushalt einer/s Pflegebedürftige/n dreht sich oft alles um eben diesen einen Menschen. Dabei sind jedoch die pflegenden Angehörigen, diejenigen, die das Rad am laufen halten. Sie kümmern sich um Arzttermine, Therapien, Medikamente, waschen, gehen spazieren und kümmern sich. Dies auch oft parallel zur eigenen Berufstätigkeit oder im Rahmen einer Dreifachbelastung als Mutter oder Vater eigener Kinder. Für diese Situationen gibt es Unterstützungsleistungen, um die Belastung zu reduzieren und/oder Auszeiten zu schaffen. Ich berate Sie gerne hinsichtlich Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten.
Diese Beratungen können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen eines Beratungseinsatzes nach §37.3 abgerechnet werden, anderenfalls wird eine Einsatzpauschale von 75,84 Euro (zzgl. USt.) erhoben. Diese Pauschale orientiert sich an dem für das Jahr 2026 gültigen Satz für die Beratungseinsätze nach §37.3.