Beratungseinsätze nach §37.3 bei Pflegegeldbezug 

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Sie haben einen anerkannten Pflegegrad und beziehen Pflegegeld? Oder Sie sind pflegende/r Angehörige/r und versorgen einen pflegebedürftigen Menschen ohne Zuhilfenahme eines Pflegedienstes? In diesem Fall sind wiederkehrende Beratungseinsätze je nach Pflegegrad viertel- oder halbjährlich verpflichtend für Sie. Diese Einsätze führe ich sehr gerne bei Ihnen durch und stehe Ihnen bei Veränderungen in der Pflegesituation als auch bei Fragen rund um die Versorgung Ihrer/s Angehörigen oder Ihrer selbst zur Seite. 

Diese Beratungseinsätze werden von der Pflegekasse übernommen.

Beratung zu Hilfsmitteln, Wohnumfeldanpassung und Pflegehilfsmitteln

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Eine häusliche Pflegesituation ist immer individuell von den räumlichen Gegebenheiten abhängig. Somit passt nicht jedes Hilfsmittel in jede Situation. Auch ein Anspruch auf Wohnumfeldanpassung führt nicht immer zum Ziel. Ich finde mit Ihnen, die für Sie und Ihre häusliche Situation passenden Hilfsmittel und berate Sie zu baulichen Maßnahmen, die Ihnen zustehen und Ihr Wohnumfeld den vorliegenden Einschränkungen des/der Pflegebedürftigen anpassen.

Diese Beratungen können unter bestimmten Voraussetzungen bei Vorliegen eines Pflegegrades im Rahmen eines Beratungseinsatzes nach §37.3 abgerechnet werden. Anderenfalls wird ein Stundensatz in Höhe von 50 Euro erhoben.

Hilfestellung bei der Antragstellung eines Pflegegrades und Begleitung im Begutachtungsprozess 

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Sie bemerken, dass Ihre Fähigkeiten, sich selbst zu versorgen, nachlassen? Sie benötigen stetig ein wenig mehr Unterstützung im Alltag? Ihnen fällt auf, dass ein/e Angehörige/r viele Dinge vergisst, die tägliche Körperpflege aufgrund von zunehmenden Einschränkungen zur "Katzenwäsche" wird oder Medikamente öfter durcheinanderkommen? Gerne dürfen Sie jederzeit Kontakt aufnehmen und ich unterstütze Sie bei der Beantragung von Pflegeleistungen sowie im Begutachtungsprozess des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.

Diese Hilfeleistung kann nicht über die Pflegekasse abgerechnet werden. Es wird ein Stundensatz von 50 Euro erhoben.

Beratung zu Leistungen für Angehörige

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Im Haushalt einer/s Pflegebedürftige/n dreht sich oft alles um eben diesen einen Menschen. Dabei sind jedoch die pflegenden Angehörigen, diejenigen, die das Rad am laufen halten. Sie kümmern sich um Arzttermine, Therapien, Medikamente, waschen, gehen spazieren und kümmern sich. Dies auch oft parallel zur eigenen Berufstätigkeit oder im Rahmen einer Dreifachbelastung als Mutter oder Vater eigener Kinder. Für diese Situationen gibt es Unterstützungsleistungen, um die Belastung zu reduzieren und/oder Auszeiten zu schaffen. Ich berate Sie gerne hinsichtlich Ihrer Ansprüche und Möglichkeiten.

Diese Beratungen können unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen eines Beratungseinsatzes nach §37.3 abgerechnet werden, anderenfalls wird ein Stundensatz von 50 Euro erhoben. 

Schulungen im häuslichen Umfeld 

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Wenn sich eine Pflegesituation aufgrund zunehmender Einschränkungen verändert oder ein Krankenhausaufenthalt zu einer Verschlechterung der physischen Konstitution der/s Pflegebedürftigen führt, sind unter Umständen andere oder mehr Pflegeleistungen durch die/den Angehörige/n notwendig. Ich komme sehr gerne bei Ihnen vorbei und zeige Ihnen Techniken und Möglichkeiten der Versorgung und leite Sie dabei an, diese selbstständig mit dem pflegebedürftigen Menschen durchzuführen. Diese Schulungen können bei Vorliegen eines Pflegegrades unter bestimmten Voraussetzungen über die Pflegekasse abgerechnet werden, anderenfalls wird ein Stundensatz von 50 Euro privat in Rechnung gestellt.

Betreuung im häuslichen Umfeld

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Gelegentlich ergeben sich Situationen, in denen die pflegende Person den hilfebedürftigen Menschen nicht mehr alleine lassen möchte, jedoch Termine außerhalb des Wohnumfeldes wahrnehmen muss oder möchte. Dies können beispielsweise eigene Arzttermine oder Verabredungen jeglicher Art sein. In diesen Fällen dürfen Sie mich auch gerne kontaktieren. Ich komme dann stundenweise zu Ihnen nach Hause und versorge Ihre/n Angehörige/n und Sie können die Zeit für sich nutzen. Der Stundensatz für diese Leistung liegt bei 30 Euro. Diese können bei Vorliegen eines Pflegegrades gegebenenfalls über den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege abgerechnet werden, anderenfalls wird dies privat abgerechnet.